Tel. 03695 85 069 00

mail@betreuung-badsalzungen.de

Mo – Fr 09.00 Uhr – 16.00 Uhr


Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung wird sehr häufig angeordnet. Er umfasst die Sorge um den gewöhnlichen Aufenthalt. Den tatsächlichen Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahren drohen, oder zumindest die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.

Hat der Betreute die Einsicht verloren, zu entscheiden an welchem Ort ihm Gefahr droht oder ist er außerstande, sich nach dieser Einsicht zu richten, kann der Betreuer mit dem genannten Aufgabenkreis den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten festlegen. Aber selbst wenn der Betreuer danach das Recht zur Festlegung des Aufenthalts hat, muss er weiterhin § 1901 Abs. 3 BGB beachten: Wünsche des Betreuten genießen so lange Vorrang, wie sie nicht seinem Wohl zuwiderlaufen. Dabei sind gewisse Gefahren hinzunehmen, solange sie den Präferenzen des Betroffenen entsprechen. Lebt der Betreute z.B. in einer Wohnung, die nur über eine steile Treppe zu erreichen ist, so hat er die damit verbundene Sturzgefahr selbst gewählt. Sie allein kann daher kein Grund sein, ihn aus dieser Wohnung zu nehmen und in ein Heim einzuweisen, nur weil er inzwischen krankheitsbedingt die Einsicht in die Sturzgefahr verloren hat. Anders verhält es sich, wenn die Sturzgefahr erst aus der Krankheit resultiert, oder durch sie ein anderes Ausmaß angenommen hat (Fröschle, 2019, Juris das Rechtsportal).

Weiterhin gehört zu den Aufgaben des rechtlichen Betreuers im Rahmen dieses Aufgabenkreises, den Betreuten beim zuständigen Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß anzumelden und seinen Wohnsitz anzugeben. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der Betreute im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments ist. Häufig einher geht mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung auch der Bereich Wohnungsangelegenheiten, da diese in engem Zusammenhang stehen oder auch Überschneidungen vorkommen können (Jürgens, 2014, S. 233 ff).

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner