Abbildung Das Betreuungsverfahren im Überblick (https://www.gesetzliche-betreuung.info/ubersicht/)
Das Betreuungsverfahren
Das gerichtliche Betreuungsverfahren ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers sind im Bürgerlichen Gesetz Buch (BGB) geregelt. Für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens ist das jeweilige ortsansässige Amtsgericht zuständig (Bauer/Klie/Lütgens, 2019, Juris das Rechtsportal). Die am Betreuungsverfahren beteiligten Stellen und Schritte werden in der Abbildung grafisch dargestellt.