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Diese Broschüre mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung enthält die nötigen Erläuterungen und die entsprechenden Formulare. Sie erhalten Sie direkt nach der Bestellung als Download.

Wer regelt z.B. Ihre Angelegenheiten, wenn Sie das selbst nicht mehr können?

Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Koma und niemand kann wichtige Angelegenheiten für Sie regeln – nur weil entsprechende Verfügungen fehlen.
• Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können?
• Wollen Sie ein zeitaufwändiges Verfahren mit einem Betreuungsgericht vermeiden?
• Soll Ihr Vermögen zum Nachteil Ihrer Erben vermindert werden?
• Welche ärztliche Eingriffe wollen Sie oder wollen Sie nicht?
• Wie ist Ihre Disposition zu Organspenden?

In dieser Broschüre erfahren Sie, was Sie regeln müssen. Dr. Hohmann erläutert Ihnen das Wesentliche und gibt Ihnen ein einfach zu handhabendes Formular an die Hand.

Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall dringend empfohlen, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann – eine Situation, die mit zunehmenden Alter immer wahrscheinlicher ist. Tritt dieser „Vorsorgefall“ ein, ist es unerlässlich, dass sich jemand anderes um die anfallenden Angelegenheiten kümmert, was am besten mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht erreicht werden kann. Denn damit können sich eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens um Ihre Angelegenheiten verantwortlich kümmern und rechtsverbindlich handeln. Dies gilt für alle Bereiche, die vermögensrechtlichen und die nicht vermögensrechtlichen Dinge, also auch die Gesundheitsangelegenheiten, wo oft schnell gehandelt werden muss. Unbestreitbarer Vorteil ist, dass bei Vorliegen einer Vollmacht das sonst erforderliche gerichtliche Betreuungsverfahren vermieden wird, ein umständliches und zeitlich aufwändiges Verfahren, das bei vermögenden Personen auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann.

Die vorformulierten Erklärungen in dieser Broschüre können unverändert übernommen werden. In der Vollmacht sind lediglich Ihre persönlichen Daten und die der Bevollmächtigten einzutragen. In der Betreuungsverfügung ist bereits festgelegt, dass Sie einen der in der Vollmacht genannten Personen als Betreuer wünschen. Hier kann noch eine weitere Person aufgeführt werden.
In der Patientenverfügung kann abschließend noch Ihre Entscheidung über die Organspende eingetragen werden, wodurch im Sterbefall sonst denkbare belastende Gespräche mit Ärzten vermieden werden können.

Amtsgerichtsdirektor a.D. Dr. Gerhard Hohmann war Betreuungsrichter und Mitglied der Enquete-Kommission zur rechtlichen Absicherung der Patientenverfügung.

Sie erhalten eine Broschüre mit Erläuterungen, die Ihnen zu Recht das Gefühl geben, das Notwendige geregelt zu haben. Ein übersichtliches, rechtssicheres Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen ist beigefügt.  Weiterlesen…

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